Honorar
Die Gebühren meiner Praxis richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Hierbei halte ich mich an die Abrechnungsempfehlung der Bundespsychotherapeutenkammer.
Die Gebührenordnung können Sie unter folgenden Links auf der Webseite der Bundespsychotherapeutenkammer einsehen:
GOP Übersicht der neuen Analogleistungen Stand Juli 2024:
https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf
GOP Übersicht Stand April 2020 (ohne aktuelle Analogziffern):
https://api.bptk.de/uploads/GOP_Infotabelle_Stand_2020_6ca43d9d82.pdf
Privat Versicherte / Beihilfeberechtigte
In der Regel wird die Behandlung von der Beihilfe übernommen.
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten abhängig vom individuellen Versicherungstarif. Manche Tarife enthalten eine Höchstanzahl von Therapiesitzungen pro Jahr, andere begrenzen den Steigerungsfaktor. In diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich.
Bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld eigenständig bei ihrer Krankenkasse, welche Leistungen Ihr individueller Versicherungstarif vorsieht und welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden.
Selbstzahler:innen
Als Selbstzahler:in entfällt für Sie das Antragsprozedere, sodass sofort mit der Behandlung begonnen werden kann. Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) betragen je nach Komplexität und Zeitaufwand zwischen 131,15€ (3,0-facher Satz) und 153,00€ (3,5-facher Satz).